Gewährung von Schmutzwasserabzug

16.04.2021 | Blog Betriebszweig Abwasserbeseitigung

Die Verbandsgemeindewerke Sprendlingen-Gensingen AöR informieren über die geänderten Regelungen für die Gewährung von Schmutzwasserabzug.

Ein Abzug der Schmutzwassermenge über den üblichen 10% Abzug hinaus, ist nur noch mit einem privaten und geeichten Wasserzähler möglich. Dieser ist im Fachhandel erhältlich.

Bei Installation eines privaten Wasserzählers ist den VG-Werken die Zählernummer mit Foto mitzuteilen.

Bitte beachten Sie: Auch die privaten Wasserzähler unterliegen der 6-jährigen Eichfrist.

Der Zählerwechsel, nach Ablauf der Eichfrist, unterliegt dem Eigentümer und muss in Eigenregie überwacht, ausgetauscht und uns gemeldet werden.

Der Zählerstand ist den VG-Werken mit der Jahresablesung bis spätestens 31.12. eines Jahres mitzuteilen.

Die Grundlage der Bemessung der abzugsfähigen Menge bildet die Entgeltsatzung Abwasserbeseitigung vom 27.09.2017 der Verbandsgemeindewerke Sprendlingen-Gensingen AöR, gültig seit 01.01.2018. Zur Einsicht auch auf unserer Homepage unter: www.vgwerke-sg.de/kundenservice/satzungen

Bei Fragen erreichen Sie uns telefonisch unter der Telefonnummer 06701 201-600 oder persönlich in unserem Büro, Europastraße 5, 55576 Sprendlingen.

Ihr Team der
VG-Werke Sprendlingen-Gensingen AöR

Stand: April 2021

Weitere Beiträge aus dem Blog der Verbands­gemeinde­werke