Satzungen
(Entgeltsatzung Wasserversorgung)
(Entgeltsatzung Abwasserbeseitigung)
(Entgeltsatzung Abwasserbeseitigung)
Das Recht auf Wasser ist ein von den Vereinten Nationen festgeschriebenes Grundrecht.
Ab der 45. KW wird die Wasserzuleitung für die Gärten in Horrweiler und Wolfsheim abgestellt.
Wir bitten die Eigentümer die Gärten für unsere Mitarbeiter zugänglich zu machen.
Für alle Gartenbesitzer:
Bitte schützen Sie die Wasserzähler vor Oberflächenwasser, Schmutz und Grundwasser sowie vor Frost.
Hierzu verweisen wir auf unsere Satzung über die Versorgung der Grundstücke mit Wasser und den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungseinrichtung der Verbandsgemeindewerke Sprendlingen-Gensingen Anstalt des öffentlichen Rechts.
Allgemeine Wasserversorgungssatzung vom 30.04.24, V. Abschnitt: Messung des Wasserverbrauchs § 18 Absatz 3.
Ab der 45. KW sind die Brauchwasserstationen in Horrweiler, St. Johann, Welgesheim, Wolfsheim und Zotzenheim wieder außer Betrieb.
Unser „bunter Vogel“ der VG-Werke Sprendlingen-Gensingen AöR stellt sich vor
Die Schwimmbadinnenbeleuchtung des sanierten Hallenbades in Gensingen wurde vom Bundesumweltministerium mit einem Zertifikat ausgezeichnet.
Der Betriebszweig Energieversorgung der VG-Werke beschäftigt sich seit Aufbau des Betriebszweiges in 2010 mit der Errichtung von Anlagen zur Gewinnung von regenerativen Energien.
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Flyer to use drinking water in different languages including arabic.
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