1) Was ist Trinkwasser?
- Trinkwasser ist Wasser für den menschlichen Bedarf. Trinkwasser ist das wichtigste Lebensmittel, es kann nicht ersetzt werden (Eingangs- und Leitsatz der DIN 2000).
- Als Trinkwasser ist jedes Wasser definiert, das zum Trinken, zum Kochen, zur Zubereitung von Speisen und Getränken oder insbesondere zu häuslichen Zwecken bestimmt ist. Darunter zählt u.a. die Körperpflege und Reinigung von Gegenständen.
- Trinkwasser ist Süßwasser mit einem so hohen Reinheitsgrad, dass es für den menschlichen Gebrauch, insbesondere zum Trinken und zur Zubereitung von Speisen, geeignet ist.
- Die Güteanforderungen an Trinkwasser sind in Deutschland in der DIN 2000 und in den gesetzlichen Grundlagen, der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) und der Allgemeine Verordnung für die Versorgung mit Wasser (AVBWasserV) festgelegt.
2) Welche Stoffe enthält unser Trinkwasser?
Trinkwasser enthält Mineralstoffe und andere anorganische Inhaltsstoffe, wie zum Beispiel Calcium. Eine genaue Analyse der spezifischen Inhaltsstoffe Ihres Trinkwassers kann in speziellen, dafür zugelassenen, Labors bestimmt werden. Trinkwasser enthält geringe Mengen an Bakterien, diese sind jedoch im Allgemeinen nicht schädlich.
3) Woher kommt unser Trinkwasser?
Unser Trinkwasser wird aus einem ca. 78 m tiefen Brunnen entnommen. Das Grundwasser aus diesem Brunnen versorgt die Ortsgemeinden Aspisheim, Gensingen, Grolsheim, Horrweiler, Welgesheim und Zotzenheim, inklusive dem Neubaugebiet Nördlich des Wiesbachs in Sprendlingen.
Die Ortsgemeinden Sprendlingen, St. Johann und Wolfsheim werden vom Hochbehälter Sprendlingen versorgt, die Ortsgemeinde Badenheim vom Übergabeschacht in der Ortsgemeinde Pleitersheim. Die beiden letztgenannten Versorgungsgebiete sind geliefertes Trinkwasser von den Stadtwerken Bad Kreuznach.
4) Wodurch kann die Trinkwasserqualität gefährdet sein?
Es gibt mehrere Möglichkeiten, welche die Qualität des Trinkwassers gefährden können, einige davon werden nachfolgend an dieser Stelle aufgezählt:
Legionellen sind Bakterien, die sich schnell ausbreiten, wenn Wasser bei einer Temperatur zwischen 30 und 40 Grad Celcius für einen längeren Zeitraum gelagert wird.
Wenn Wasser verdampft, kann dieses Bakterium vom Körper mit Aerosolen aufgenommen werden. Dieses Bakterium kann eine Art Grippe hervorrufen, aber sich auch in der schlimmeren Legionärskrankheit äußern.
Coliforme Bakterien bezeichnet man stäbchenförmige Bakterien. Sie sind Indikatororganismen für sanitäre Qualität von Wasser und ein Hygieneindikator in der Lebensmittelherstellung, die kein Gesundheitsrisiko darstellen.
Escherichia coli ist ein Bakterium, welches sich normal nur im menschlichen und tierischen Darmtraktes befindet. Sein Anteil beträgt etwa 1% der Darmflora. Außerhalb des Darmtraktes gilt dieses Bakterium als Indikatorbakterium für eine fäkale Verunreinigung.
5) Wie wird die Qualität von Trinkwasser gesichert?
Es gibt eine Trinkwasserverordnung. In dieser wird beschrieben, welche Stoffe im Trinkwasser sein dürfen und zu welchen Mengen. Diese maximal enthaltenen Werte werden als Grenzwerte bezeichnet. Diese Trinkwasserverordnung muss von jedem Wasserwerk beachtet und eingehalten werden, der Trinkwasser bereitstellt.
Die Werte werden routinemäßig im Verteilernetz an unterschiedlichen Stellen von einem externen Labor untersucht.
6) Wie viel Wasser sollte am Tag getrunken werden?
Die tägliche Trinkmenge für einen erwachsenen Menschen liegt bei 2,5 – 3,5 Litern, diese Menge sollte man über den Tag verteilt zu sich nehmen (Quelle: Umweltbundesamt).
7) Ist Wasser unbezahlbar?
Wenn kein Wasser vorhanden ist, ist Wasser unbezahlbar. Ohne Wasser kein Leben. Wenn wenig Wasser vorhanden ist, ist Wasser teuer. Wenn genug Wasser vorhanden ist, ist Wasser preiswert. Ein Kubikmeter (1.000 Liter) Trinkwasser kostet in unserer Verbandsgemeinde 1,68 € inkl. Mehrwertsteuer (Stand: 01.01.2016).
8) Kann man gechlortes Leitungswasser trinken?
Ja, auf jeden Fall kann das Wasser aus dem Leitungsnetz getrunken werden.
9) Wie viel Chlor darf man dem Wasser dazugeben?
Nach der aktuell gültigen Trinkwasserverordnung darf maximal 0,60 mg/Liter Chlor dem Trinkwasser zugeführt werden. Im akuten Fall werden maximal 0,23 mg/Liter Chlor hinzu gegeben.
10) Ist gechlortes Wasser gesundheitsschädlich?
Nein, gechlortes Wasser gemäß den gesetzlichen Vorgaben zum genehmigten Chlorgehalt aus dem Leitungsnetz ist nicht gesundheitsschädlich. Etwaige leichte Geruchs- und Geschmacksveränderungen sind jedoch nicht immer auszuschließen.
11) Muss man das Leitungswasser abkochen?
Nein, das Trinkwasser muss vor dem Verzehr nicht abgekocht werden.
Für weitere Fragen stehen wir Ihnen unter der Telefonnummer 06701 / 201-600 gerne zur Verfügung.
Ihr Team der Wasserversorgung
VG-Werke Sprendlingen-Gensingen AöR
(Stand: 04. März 2016)