zur laufenden Optimierung unser Dienstleistungen haben wir zusammen mit der Verbandsgemeindeverwaltung ein neues Programm zum 01.01.2019 eingeführt.
Alle Kollegen haben fleißig gearbeitet, damit die Einführung und Umstellung von alt auf neu gelingt.
Dennoch kam es zu Herausforderungen, die nicht direkt bewältigt werden konnten. Und viele Bürgerinnen und Bürger riefen an, hatten Fragen und auch Unmut.
Das betrifft insbesondere die Verbrauchsabrechnung aber auch sämtliche andere Gebührenabrechnungen.
Hierfür entschuldigen wir uns und bedanken uns bei Ihnen für Ihr bisheriges Verständnis!
Ebenso danken wir Ihnen für viele Anregungen zur Optimierung der Bescheide. Wir nehmen diese ernst und stehen diesbezüglich mit unserem Softwareanbieter in Kontakt.
Wir möchten Sie an dieser Stelle zu einem Dialog einladen. Kommen Sie zu uns und lassen Sie uns Ihre Fragen in einem Gespräch klären.
Herzliche Einladung an alle Bürgerinnen und Bürger:
Wegen der direkten Nachfragen laden wir alle interessierten Bürgerinnen und Bürger zu einem extra Informationsnachmittag herzlich ein.
Wann: Donnerstag, den 29.08.2019
Uhrzeit: von 17:00 Uhr bis 20:00 Uhr
Wo: Verbandsgemeindewerke, Sprendlingen-Gensingen AöR, Europastraße 5, 55576 Sprendlingen
Wir danken Ihnen für Ihr bisher gezeigtes Verständnis, werden an der Optimierung der Bescheide arbeiten und freuen uns auf den direkten Dialog mit Ihnen.
Selbstverständlich können Sie sich auch an diesem Nachmittag über Angebote zur Strom- und Gaslieferung der Rheinhessen Energie GmbH informieren und unseren vielen anderen Dienstleistungen.
Natürlich sind wir auch zu den üblichen Geschäftszeiten für Sie erreichbar.
Wir freuen uns auf Sie!
Vorab beantworten wir Ihnen eine Auswahl der häufigsten Fragen:
Warum sind die Abbuchungen nicht mit den angegebenen Fälligkeiten auf dem Bescheid identisch?
Die neue Software rechnet nicht nach Jahren, sondern nach Abgabenart (Wasser und Abwasser). Deshalb sind die Beträge und der Abbuchungstext unterschiedlich. Dieser Fehler sollte bis zur nächsten Fälligkeit im August, spätestens im November, behoben sein.
Warum steht die Grundgebühr nicht mehr auf dem Bescheid?
Auf dem Bescheid wurde lediglich die Begrifflichkeit geändert. Anstatt „Grundgebühr“ erkennen Sie die Grundgebühr nun an dem Begriff „Wasserzähler Qn …“. Es wird zusätzlich jeweils die Größe Ihres Zählers an Ihrer Abnahmestelle angegeben.
Hinweis: Die Grundgebühr für Wasserzähler ist seit 2017 konstant, und wird sich auch für das Verbrauchsjahr 2019 nicht ändern.
Wird kein 10 % Abzug beim Schmutzwasser gewährt?
Nicht das volle bezogene Trinkwasser wird zu 100 % dem Kanal zugeführt. Unter anderem für Kochen oder Trinken reduziert sich die Menge. Für diese Nutzung wird pauschal 10 % der Trinkwassermenge bei der Berechnung der Schmutzwassermenge abgezogen. Daran hat sich nichts geändert. Auf den Bescheiden wird dies jedoch nicht separat ausgewiesen. Die neue Software rechnet den Abzug automatisch ab.
Wann wird der Eigentumswechsel vollzogen?
Eigentumswechsel werden zeitnah durchgeführt, sofern Sie uns die neue Grundbucheintragung und den Übergabezählerstand mitteilen.
Was passiert mit meinem Guthaben?
Guthaben werden grundsätzlich mit den neuen Fälligkeiten (hier: Vorauszahlungen 2019) verrechnet. Reine Guthabenerstattungen können nur veranlasst werden, wenn uns ein Konto zur Überweisung vorliegt.
Kann ich meine Vorauszahlungsleistungen anpassen?
Eine Vorauszahlungsanpassung ist möglich und ist im Einzelfall zu prüfen. Wenden Sie sich dafür gerne an uns, die Anpassung der Vorauszahlung liegt im Interesse des Eigentümers und wird am Ende des Jahres mit der Endabrechnung verrechnet.
Wer sind meine Ansprechpartner?
Bescheide mit Kassenzeichen 7000 (für die verbrauchsbezogenen Bescheide, und die Bescheide zur Trinkwasserversorgung):
Frau Brüggemann / VG-Werke / 06701 201-621
Frau Bergmann / VG-Werke / 06701 201-622
Bescheide mit Kassenzeichen 1000 (für alle anderen Bescheide):
Herr Böß / VG-Verwaltung / 06701 201-501
Frau Holst / VG-Verwaltung / 06701 201-502