Wasser

Transparent und leicht erklärt:

Die neuen Entgeltbescheide für die Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung

Die neuen Entgeltbescheide
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Zur Erklärung
Zählerstandsmeldung
Online-Übermittlung der Zählerstandserfassung für die Jahresabrechnung 2024/2025
Zum Formular
Internationaler Weltwassertag am 22. März 2024
Das Recht auf Wasser ist ein von den Vereinten Nationen festgeschriebenes Grundrecht.
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Brauchwasser­stationen außer Betrieb
Ab der 44. KW sind die Brauchwasserstationen in Horrweiler, St. Johann, Welgesheim, Wolfsheim und Zotzenheim wieder außer Betrieb.
Gartenwasserzähler werden abgelesen und abgestellt
Ab der 44. KW wird die Wasserzuleitung für die Gärten abgestellt und die Wasserzähler abgelesen.
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Öffentliche Ausschreibung
Die Verbandsgemeindewerke Sprendlingen-Gensingen AöR schreiben für die Kanalinnensanierung in Welgsheim und Zotzenheim aus
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SEPA-Lastschriftmandat
für Grundbesitzabgaben / Hundesteuer / Frisch- & Schmutzwassergebühren.
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Wasser läuft - Wir sind dabei
Seit Mai 2021 gibt es die Informationskampagne der Wasserversorger in Hessen und Rheinland-Pfalz.
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Unser großes Wasser-Quiz
Mitmachen und tolle Preise gewinnen. Erfahrt alles zu unserem großen Wasser-Quiz und wie Ihr dabei helft, unser Trinkwasser zu schützen.
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Freibadsaison in Sprendlingen beginnt
Die Vorbereitungen für die Freibadsaison sind invollem Gange. Unser Team ist eifrig dabei, unser kleines aber feines Freibad auf Hochglanz zu bringen.
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Öffentliche Ausschreibungen
Hier finden Sie unsere aktuellen öffentlichen Ausschreibungen nach § 3 Abs. 1 VOB/A
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Neue Wassergebühren 2022
Folgende Gebühren für die Wasserversorgung im Bereich der Verbandsgemeindewerke Sprendlingen-Gensingen AöR wurden für das Jahr 2022 festgesetzt:
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Verbrauchsabrechnung 2020 und 2021
Der niedrige Steuersatz von 5% wird bei der Abrechnung für Wasser und Abwasser für das ganze Jahr 2020 angesetzt.
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Erfolgreiche Auszeichnung
Die Schwimmbadinnenbeleuchtung vom sanierten Hallenbad Gensingen wurde vom BMI mit einem Zertifikat ausgezeichnet.
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Feierliche Wiedereröffnung
Am 04.September 2020 wurde die Wiedereröffnung des Hallenbades im kleineren Kreis gefeiert.
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Transparent und leicht erklärt:

die neuen Entgeltbescheide für die Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung

Einführung einer neuen Software

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

die Verbandsgemeindewerke Sprendlingen-Gensingen führen zum Jahresbeginn 2025 eine neue Software ein. Durch die Umstellung ändert sich nicht nur das Layout unserer Bescheide, sondern auch die Kunden- und Buchungs-Nr. für jeden Empfänger. Transparenz und eine klare Struktur sind für uns sehr wichtig. Nachfolgende erläutern wir Ihnen die neuen Wasser- und Abgabebescheide detailliert:

1. Unsere Kontaktdaten:

Sie erreichen uns per Telefon, Fax, E-Mail und persönlich bei den VG-Werken in der Europastraße 5, 55576 Sprendlingen

2. Empfänger:

Der/Die Eigentümer/in, ggf. auch der/die Mieter/in des Grundstückes

3. Anhand Ihrer Kunden- und Buchungsnummer

können wir Ihre vertragsrelevanten Daten eindeutig identifizieren (ersetzt das bisherige Kassenzeichen)

4. Abrechnungs- und Vorausleistungszeitraum

Für diesen Zeitraum erfolgt die Abrechnung und Vorausleistungsanforderung

5. Verbrauchtsstelle (Objekt)

Hier sehen Sie, auf welches Grundstück sich der Bescheid bezieht.

6. Abrechnung

Hier sehen Sie, ob sich aufgrund der ermittelten Gebühren und Ihrer bisher geleisteten Abschlagszahlungen für den Erhebungszeitruam eine Forderung oder ein Guthaben ergibt.

7. Vorausleistung

Die Vorausleistung berechnet sich anhand der Abrechnung des Vorjahres.

8. Fälligkeitstermine

Hier sehen Sie, zu wann welcher Betrag gezahlt werden muss. Ein Guthaben wird mit einem Minus ausgewiesen. Bei vorhandenem Sepa LS Mandat wird dieses durch die Verbandsgemeindekasse erstattet.

Auszahlungen von Guthaben, ohne Sepa LS Mandat, erfolgen nur durch Einreichung des Formulars auf Guthabenerstattung. Dieses befindet sich auf unserer Homepage www.vgwerke-sg.de, unter Download.

9. Verbrauchsermittlung (Seite 2)

Hier sehen Sie Ihre Zählernummer, die Zählerart, den Zeitraum, den alten Zählerstand und den an uns übermittelten Zählerstand oder den geschätzten Zählerwert und die Mengenermittlung, die sich für den vorgenannten Zeitraum ergibt.

Hier können Sie die Forderungen anhand des übermittelten Zählerstandes nachvollziehen, unterteilt in

  • Grundgebühr Wasseranschluss, beinhaltet den Wasseranschluss inklusive des eingebauten Wasserzählers sowie die Instandhaltung und Reparaturen an den Wasserleitungen und Sonderbauwerken der Wasserversorgung.
  • Frischwasser, ermittelt den Frischwasserverbrauch anhand Ihres übermittelten Zählerstandes
  • Schmutzwassergebühr, wird ermittelt anhand des Frischwasserverbrauchs, weniger des allg. 10% Abzuges oder des ermittelten Verbrauches durch einen Nebenzähler
  • Verwaltungsgebühr Nebenzähler: Gebühr für die Verwaltung eines Nebenzählers (Garten-Nebenzähler) 12€ pro Jahr
  • Grundgebühr Schmutzwasser Personen: Die die Vorhaltung eines Schmutzwasseranschlusses/Bereitstellung/Wartung.
    Personen zum 30.11. des Vorjahres auf dem Grundstück polizeilich gemeldet (Grundstücke zu Wohnzwecken genutzt)
  • Niederschlagswassergebühr: Für die Entsorgung von Regenwasser, dass über bebaute oder befestigte Flächen in die Kanalisation gelangt. Berechnet sich über die Größe der befestigten und wasserundurchlässigen Flächen eines Grundstücks. (Fläche auf 10m2 ab-/aufrunden) ab Fertigstellung Bauvorhaben/Einbau Wasserzähler
  • Wiederkehrender Beitrag Niederschlagswasser:
    Zur Deckung der lfd. Kosten für die Bereitstellung und den Unterhalt öffentlicher Kanalanlagen/ bebaute/ befestige Flächen.
    Für die Möglichkeit der Einleitung von Regenwasser in die Kanalisation. Zur Beitragserhebung reicht die gesicherte Bebaubarkeit aus. Für Gebiete ohne B-Plan liegt die Tiefenbegrenzung bei 40m, ausgehend von der Grundstücksgrenze an der Straße.

Alle Satzungen die für unsere Abrechnung relevant sind finden Sie auf unserer Homepage unter www.vgwerke-sg.de

Bei Fragen und Hinweisen sprechen Sie uns gern an.

Erreichen können Sie uns wie folgt:

E-Mail: service@vgwerke-sg.de oder
Telefon: 06701/201-600

Ihre Verbandsgemeindewerke
Sprendlingen-Gensingen AöR

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Zählerstandsmeldung

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Internationaler Weltwassertag am 22. März 2024

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Gartenwasserzähler werden abgestellt

Ab der 45. KW wird die Wasserzuleitung für die Gärten in Horrweiler und Wolfsheim abgestellt.

Wir bitten die Eigentümer die Gärten für unsere Mitarbeiter zugänglich zu machen.

Für alle Gartenbesitzer:
Bitte schützen Sie die Wasserzähler vor Oberflächenwasser, Schmutz und Grundwasser sowie vor Frost.

Hierzu verweisen wir auf unsere Satzung über die Versorgung der Grundstücke mit Wasser und den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungs­einrichtung der Verbandsgemeinde­werke Sprendlingen-Gensingen Anstalt des öffentlichen Rechts.

Allgemeine Wasserversorgungs­satzung vom 30.04.24, V. Abschnitt: Messung des Wasser­verbrauchs § 18 Absatz 3.

 

Brauchwasserstationen außer Betrieb

Ab der 45. KW sind die Brauchwasserstationen in Horrweiler, St. Johann, Welgesheim, Wolfsheim und Zotzenheim wieder außer Betrieb.

Eine sympathische Symbolfigur

Unser „bunter Vogel“ der VG-Werke Sprendlingen-Gensingen AöR stellt sich vor

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Auszeichnung für erfolgreiche Hallenbad-Sanierung

Die Schwimmbad­innen­beleuchtung des sanierten Hallenbades in Gensingen wurde vom Bundes­umwelt­ministerium mit einem Zertifikat ausgezeichnet.

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100% Ökostrom aus der Region für die Region

Der Betriebszweig Energieversorgung der VG-Werke beschäftigt sich seit Aufbau des Betriebszweiges in 2010 mit der Errichtung von Anlagen zur Gewinnung von regenerativen Energien.

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Weitere aktuelle Meldungen

Erhalten Sie hier eine Übersicht amtlicher Mitteilungen, Presse, Veranstaltungen, Rückblick

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Important Informations for Refugees

Flyer to use drinking water in different languages including arabic.

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55576 Sprendlingen
Tel: (06701) 201-600
Fax: (06701) 201-9600
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