und dies zu jeder Tages- und Nachtzeit rund um die Uhr.
Trinkwasser kommt wie selbstverständlich aus dem Wasserhahn,…
…und dies zu jeder Tages- und Nachtzeit rund um die Uhr.
Um das zu gewährleisten benötigt man eine aufwendige und komplexe Infrastruktur. Weiterhin müssen zahlreiche Vorgaben, Gesetze und strenge Kontrollen eingehalten werden. Und dennoch, können wir Ihnen als Wasserversorger gutes Trinkwasser günstiger als Flaschenwasser anbieten. Für die Umweltbilanz ein klares Plus, denn hier fallen kein Transport, Verpackung und Abfüllung in Flaschenwasser, an und nebenbei wird enorm viel CO₂ eingespart.
Sie haben die Wahl.
Die Trinkwasserpreise müssen sich an den tatsächlichen Kosten der Wasserversorgung orientieren. Das ist gesetzlich vorgeschrieben. Mit dem Trinkwasserpreis dürfen die Wasserversorger die Kosten weder überschreiten, noch darf der Preis so niedrig sein, dass er die Kosten nicht deckt.
Etwa 80 Prozent der Kosten sind Fixkosten, die unabhängig davon entstehen, wie viel Wasser tatsächlich durch die Leitungen fließt.
Da die Wasserversorger jedoch gesetzlich dazu verpflichtet sind, Verbraucher zu einem sorgsamen Umgang mit Wasser zu motivieren, ist ein bedeutender Teil des Preises abhängig von der tatsächlich genutzten Menge.
Die vom Verbraucher zu zahlende Wassergebühr setzt sich aus Teilpreisen zusammen: Grundpreis plus Arbeitspreis mal Menge ergeben das, was am Ende auf der Rechnung steht.
In Hessen beträgt der Anteil des festen Grundpreises an der Gesamt-Gebühr 7,3 Prozent und in Rheinland-Pfalz 13,1 Prozent. Beides liegt unter dem bundesweiten Durchschnitt von 15,4 Prozent.
Der hohe Aufwand spiegelt sich in der Kostenstruktur wider; er setzt sich zusammen aus
Der Fixkostenanteil ist hoch: Er beträgt in der Wasserversorgung durchschnittlich 70 bis 85 Prozent.
Wasserversorger stehen nicht miteinander im Wettbewerb. Gleichzeitig sind die Wasserversorger gesetzlich verpflichtet, die Trinkwasserversorgung möglichst ressourcen- und kosteneffizient anzubieten
Quelle: www.wasserlaeuft.de
Unser „bunter Vogel“ der VG-Werke Sprendlingen-Gensingen AöR stellt sich vor
Online-Übermittlung der Zählerstandserfassung für die Jahresabrechnung 2024/2025
Das Recht auf Wasser ist ein von den Vereinten Nationen festgeschriebenes Grundrecht.
Ab der 45. KW wird die Wasserzuleitung für die Gärten in Horrweiler und Wolfsheim abgestellt.
Wir bitten die Eigentümer die Gärten für unsere Mitarbeiter zugänglich zu machen.
Für alle Gartenbesitzer:
Bitte schützen Sie die Wasserzähler vor Oberflächenwasser, Schmutz und Grundwasser sowie vor Frost.
Hierzu verweisen wir auf unsere Satzung über die Versorgung der Grundstücke mit Wasser und den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungseinrichtung der Verbandsgemeindewerke Sprendlingen-Gensingen Anstalt des öffentlichen Rechts.
Allgemeine Wasserversorgungssatzung vom 30.04.24, V. Abschnitt: Messung des Wasserverbrauchs § 18 Absatz 3.
Ab der 45. KW sind die Brauchwasserstationen in Horrweiler, St. Johann, Welgesheim, Wolfsheim und Zotzenheim wieder außer Betrieb.
Die Schwimmbadinnenbeleuchtung des sanierten Hallenbades in Gensingen wurde vom Bundesumweltministerium mit einem Zertifikat ausgezeichnet.
Der Betriebszweig Energieversorgung der VG-Werke beschäftigt sich seit Aufbau des Betriebszweiges in 2010 mit der Errichtung von Anlagen zur Gewinnung von regenerativen Energien.
Erhalten Sie hier eine Übersicht amtlicher Mitteilungen, Presse, Veranstaltungen, Rückblick
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