in der Verbandsgemeinde Sprendlingen-Gensingen
Öffentliche Wasserversorgung
Die Trinkwasserversorgung ist eine Daseinsvorsorge. Dies ist im Wasserhaushaltsgesetz (WHG) definiert. Sie ist als kritische Infrastruktur systemrelevant für die Bevölkerung.
Die Sicherung der Trinkwasserversorgung ist in Deutschland von höchster Priorität.
In Deutschland gibt es ca. 6500 öffentliche Wasserversorger mit über 20.000 Wasserwerken.
In der Trinkwasserverordnung sind Genehmigungs- Überwachungs- und Qualitätsanforderungen an Trinkwasser festgelegt. Die Einhaltung der Verordnung wird durch die zuständigen Gesundheitsbehörden überwacht.
Nach der neuen EU-Trinkwasserrichtlinie gilt zum Schutz des Trinkwassers das Water-Safety-Konzept der Weltgesundheitsorganisation (WHO). Dazu muss eine Bewertung der Risikogefährdung mit einem Risikomanagement durchgeführt werden.
„Die Wasserversorger sind zwar Experten zu allen Fragen rund um das Trinkwasser, aber ihre Zuständigkeit ist an einigen Stellen sind gesetzlich begrenzt.
Für alle Leitungen, Anlagen und Armaturen hinter dem Hausanschluss ist – mit Ausnahme des Wasserzählers – der Hauseigentümer verantwortlich.
Im Wassersicherstellungsgesetz (WasSiG) wird die Trinkwassernotversorgung geregelt.“
In einen Krisen-oder Katastrophenfall gibt es eine Notversorgung, für die Bund und Länder zuständig sind.
„Das Vorhalten von Löschwasser ist Aufgabe der Kommunen und gesetzlich von der Aufgabe der Trinkwasserversorgung getrennt. Die Wasserversorger sind gesetzlich nicht verpflichtet, die erforderliche Löschwasservorhaltung über das öffentliche Wassernetz sicherzustellen. Dennoch halten die Wasserversorger das erforderliche Löschwasser oft aus dem öffentlichen Trinkwasserversorgungsnetz vor.“
Quelle: www.wasserlaeuft.de
Unser „bunter Vogel“ der VG-Werke Sprendlingen-Gensingen AöR stellt sich vor
Online-Übermittlung der Zählerstandserfassung für die Jahresabrechnung 2024/2025
Das Recht auf Wasser ist ein von den Vereinten Nationen festgeschriebenes Grundrecht.
Ab der 45. KW wird die Wasserzuleitung für die Gärten in Horrweiler und Wolfsheim abgestellt.
Wir bitten die Eigentümer die Gärten für unsere Mitarbeiter zugänglich zu machen.
Für alle Gartenbesitzer:
Bitte schützen Sie die Wasserzähler vor Oberflächenwasser, Schmutz und Grundwasser sowie vor Frost.
Hierzu verweisen wir auf unsere Satzung über die Versorgung der Grundstücke mit Wasser und den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungseinrichtung der Verbandsgemeindewerke Sprendlingen-Gensingen Anstalt des öffentlichen Rechts.
Allgemeine Wasserversorgungssatzung vom 30.04.24, V. Abschnitt: Messung des Wasserverbrauchs § 18 Absatz 3.
Ab der 45. KW sind die Brauchwasserstationen in Horrweiler, St. Johann, Welgesheim, Wolfsheim und Zotzenheim wieder außer Betrieb.
Die Schwimmbadinnenbeleuchtung des sanierten Hallenbades in Gensingen wurde vom Bundesumweltministerium mit einem Zertifikat ausgezeichnet.
Der Betriebszweig Energieversorgung der VG-Werke beschäftigt sich seit Aufbau des Betriebszweiges in 2010 mit der Errichtung von Anlagen zur Gewinnung von regenerativen Energien.
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