Transparent und leicht erklärt: die neuen Entgeltbescheid für dieWasserversorgung und Abwasserbeseitigung

13.12.2024 | Blog der VG Werke

Einführung einer neuen Software

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

die Verbandsgemeindewerke Sprendlingen-Gensingen führen zum Jahresbeginn 2025 eine neue Software ein. Durch die Umstellung ändert sich nicht nur das Layout unserer Bescheide, sondern auch die Kunden- und Buchungs-Nr. für jeden Empfänger. Transparenz und eine klare Struktur sind für uns sehr wichtig. Nachfolgende erläutern wir Ihnen die neuen Wasser- und Abgabebescheide detailliert:

1. Unsere Kontaktdaten:

Sie erreichen uns per Telefon, Fax, E-Mail und persönlich bei den VG-Werken in der Europastraße 5, 55576 Sprendlingen

2. Empfänger:

Der/Die Eigentümer/in, ggf. auch der/die Mieter/in des Grundstückes

3. Anhand Ihrer Kunden- und Buchungsnummer

können wir Ihre vertragsrelevanten Daten eindeutig identifizieren (ersetzt das bisherige Kassenzeichen)

4. Abrechnungs- und Vorausleistungszeitraum

Für diesen Zeitraum erfolgt die Abrechnung und Vorausleistungsanforderung

5. Verbrauchtsstelle (Objekt)

Hier sehen Sie, auf welches Grundstück sich der Bescheid bezieht.

6. Abrechnung

Hier sehen Sie, ob sich aufgrund der ermittelten Gebühren und Ihrer bisher geleisteten Abschlagszahlungen für den Erhebungszeitruam eine Forderung oder ein Guthaben ergibt.

7. Vorausleistung

Die Vorausleistung berechnet sich anhand der Abrechnung des Vorjahres.

8. Fälligkeitstermine

Hier sehen Sie, zu wann welcher Betrag gezahlt werden muss. Ein Guthaben wird mit einem Minus ausgewiesen. Bei vorhandenem Sepa LS Mandat wird dieses durch die Verbandsgemeindekasse erstattet.

Auszahlungen von Guthaben, ohne Sepa LS Mandat, erfolgen nur durch Einreichung des Formulars auf Guthabenerstattung. Dieses befindet sich auf unserer Homepage www.vgwerke-sg.de, unter Download.

9. Verbrauchsermittlung (Seite 2)

Hier sehen Sie Ihre Zählernummer, die Zählerart, den Zeitraum, den alten Zählerstand und den an uns übermittelten Zählerstand oder den geschätzten Zählerwert und die Mengenermittlung, die sich für den vorgenannten Zeitraum ergibt.

Hier können Sie die Forderungen anhand des übermittelten Zählerstandes nachvollziehen, unterteilt in

  • Grundgebühr Wasseranschluss, beinhaltet den Wasseranschluss inklusive des eingebauten Wasserzählers sowie die Instandhaltung und Reparaturen an den Wasserleitungen und Sonderbauwerken der Wasserversorgung.
  • Frischwasser, ermittelt den Frischwasserverbrauch anhand Ihres übermittelten Zählerstandes
  • Schmutzwassergebühr, wird ermittelt anhand des Frischwasserverbrauchs, weniger des allg. 10% Abzuges oder des ermittelten Verbrauches durch einen Nebenzähler
  • Verwaltungsgebühr Nebenzähler: Gebühr für die Verwaltung eines Nebenzählers (Garten-Nebenzähler) 12€ pro Jahr
  • Grundgebühr Schmutzwasser Personen: Die die Vorhaltung eines Schmutzwasseranschlusses/Bereitstellung/Wartung.
    Personen zum 30.11. des Vorjahres auf dem Grundstück polizeilich gemeldet (Grundstücke zu Wohnzwecken genutzt)
  • Niederschlagswassergebühr: Für die Entsorgung von Regenwasser, dass über bebaute oder befestigte Flächen in die Kanalisation gelangt. Berechnet sich über die Größe der befestigten und wasserundurchlässigen Flächen eines Grundstücks. (Fläche auf 10m2 ab-/aufrunden) ab Fertigstellung Bauvorhaben/Einbau Wasserzähler
  • Wiederkehrender Beitrag Niederschlagswasser:
    Zur Deckung der lfd. Kosten für die Bereitstellung und den Unterhalt öffentlicher Kanalanlagen/ bebaute/ befestige Flächen.
    Für die Möglichkeit der Einleitung von Regenwasser in die Kanalisation. Zur Beitragserhebung reicht die gesicherte Bebaubarkeit aus. Für Gebiete ohne B-Plan liegt die Tiefenbegrenzung bei 40m, ausgehend von der Grundstücksgrenze an der Straße.

Alle Satzungen die für unsere Abrechnung relevant sind finden Sie auf unserer Homepage unter www.vgwerke-sg.de

Bei Fragen und Hinweisen sprechen Sie uns gern an.

Erreichen können Sie uns wie folgt:

E-Mail: service@vgwerke-sg.de oder
Telefon: 06701/201-600

Ihre Verbandsgemeindewerke
Sprendlingen-Gensingen AöR

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