Mitgeltende Unterlagen
- Aktueller Corona-Erlass der Landesregierung – vierundzwanzigste Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz (24. CoBeLVO) vom Juli 2021: Direkter Download hier
Hierin enthalten ist das Hygienekonzept für Freischwimmbäder, auf welches in der Verordnung hingewiesen wird. - Pandemieplan deutsche Gesellschaft für das Badewesen e. V.
Der Stand des Pandemieplanes ist vom 25.03.2021 - Arbeitshilfe zur Ermittlung der maximalen Besucherzahlen in Hallenbädern (Pandemieplan-Ergänzung 2.03 der DGfdB)
- Erweiterung der Haus- und Badeordnung (Pandemieplan-Ergänzung 2.05 der DGfdB)
- Allgemeinverfügung der Kreisverwaltung Mainz-Bingen zur Anordnung von notwendigen, weiteren Schutzmaßnahmen aufgrund des vermehrten Aufkommens von SARS-CoV-2-Infektionen im Landkreis vom 12.04.2021
- Der Pandemieplan der Verbandsgemeindewerke Sprendlingen-Gensingen
Der Plan wurde von der Krisenstab-Führung der VGW erstellt und trat am 15.03.2020 in Kraft. Der Krisenstab ist im ständigen Dialog für etwaige Anpassungen. - Die Haus- und Badeordnung der Schwimmbäder der VGW Sprendlingen-Gensingen
Maximale Besucherzahl
Maximale Besucherzahl beträgt 225 Personen.
Maximale Besucher aus der Berechnung für das Schwimmerbecken:
36 Personen – Davon schwimmen jeweils 6-7 Personen in 4 abgeteilten Bahnen, dies entspricht 24-28 Personen. Am Ende der Bahnen befindet sich eine Entlastungszone, welche je Bahn 1-2 Personen beherbergen kann, dies entspricht weiteren 4-8 Personen. Insgesamt ergeben sich hieraus 36 Personen.
Maximale Besucher aus der Berechnung für das Nichtschwimmerbecken:
10 Personen insgesamt – Nichtschwimmer inklusive deren eventuell notwendigen Begleitung.
Maximale Besucher aus der Berechnung für das Planschbecken:
2 Personen mit einem Kleinkind. Für diesen Fall (einzige Erlaubnis für Körperkontakt) zählt ein Elternteil mit einem Kleinkind als 1 Einheit oder auch 1 Person.
Maximale Gesamtbesucher im Schwimmbeckenbereich:
36 Schwimmerbecken + 10 Nichtschwimmerbecken + 2 Planschbecken = 48 Gesamtpersonen
Betriebsordnung für das Freibad Sprendlingen für den Pandemie-Betrieb
Hygienische Maßnahmen sowie Ablauf des Aufenthalts- und Schwimmbetriebes innerhalb des allgemeinen Badebetriebes
Allgemeines zum Infektionsschutz
Der Betriebsablauf aus der aktuell gültigen Haus- und Badeordnung wurde wegen der behördlichen Corona-Auflagen entsprechend angepasst. Somit gelten Bestimmungen aus der Betriebsordnung, welche anders oder abweichend zur Haus- und Badeordnung lauten, vorrangig!
Aufforderungen des Schwimmbadpersonals ist immer unverzüglich Folge zu leisten. Die Infektionsgefahr durch SARS Co V-2 soll im Sinne der gesundheitserhaltenden Vorgaben auf ein Mindestmaß reduziert werden.
Neben den in der Betriebsordnung dargestellten besonderen Vorgaben, welche sich durch die Landesverordnung für den Freibadbetrieb ergeben, sind außerdem die folgenden allgemeinen hygienischen Verhaltensregeln einzuhalten: 1,50 Meter Abstand zu anderen Personen einhalten, Niesen und Husten in ein Taschentuch oder in die Ellenbeuge, nicht ausspucken und Mund-Nasen-Schutz im Gebäude tragen.
Die Verkehrswege sind unbedingt entsprechend der Bodenmarkierungen, Pfeile, Beschriftungen und Absperrungen zu benutzen. Bereits in den 3 Wartebereichen für den Einlass, besteht bis zu dem Platz auf der Liegewiese Maskenpflicht.
Bei jedem Verlassen des Liegeplatzes (Umkleide, Toilette, Kiosk) besteht wiederum Maskenpflicht. Nur beim Gang zum Schwimmbecken besteht die Maskenpflicht nicht. Verstöße gegen die Vorgaben der Betriebsordnung bewirken einen sofortigen und endgültiges Schwimmbadverweis.
Bei einem Schwimmbadverbot wegen Missachtung der Hygienevorgaben, ist das Gesundheitsamt und das Ordnungsamt zu informieren. Der Schwimmbadbetreiber ist somit in solchen Fällen berechtigt, die erhobenen Daten des Kunden zu verwenden. Mit Lösen der Eintrittskarte erklärt sich der Kunde bereit, alle Bestimmungen und Vorgaben anzuerkennen.
Zahlungsarten
Die Anmeldung und Zahlung der Eintrittsgebühr soll möglichst Linie Online erfolgen, um den berührungslosen Zahlungsverkehr herbeizuführen.
Nach abgeschlossenem Kauf einer Eintrittskarte über unsere Online-Plattform, steht das erworbene Ticket digital oder als ausdruckbares Download zur Verfügung und kann beim Eintritt in der vom Kunden gewünschten Version, zum Scannen, vorgezeigt werden. Zusätzlich besteht die Möglichkeit Vor-Ort-Tickets zu erwerben.
Für den Schwimmbetrieb stehen von Montag bis Freitag zwei Nutzungszeiten von 9.00 Uhr bis 13.00 Uhr und von 14.30 Uhr bis 20.00 Uhr zur Verfügung. Samstag und Sonntag steht eine Nutzungszeit von 13.30 Uhr bis 20.00 Uhr zur Verfügung.
Insgesamt können 225 Personen je Nutzungszeit für den Eintritt berücksichtigt werden. In den verschiedenen Becken dürfen sich insgesamt maximal 48 Personen in den Kategorien Schwimmer, Nichtschwimmer und Elternteil mit Kleinkind aufhalten.
Der Kunde akzeptiert mit Lösen des Tickets (Online oder an der Barkasse), die geltenden Bestimmungen der Betriebsordnung und der Haus- und Badeordnung.
Kassenbereich / Eingangsbereich
Alle Kunden müssen den vorgegebenen Abstand einhalten. Nach dem Ausfüllen des Erfassungsbogens stellt sich der Kunde mit seinem Bogen am Bereich für die Barzahlung an. Für den Online Kunden gibt es einen separaten Bereich für das Anstellen, da die Abwicklung deutlich schneller per Scan erfolgen kann.
Auch hier sind beim Warten die Abstandsmarkierungen und die Maskenpflicht einzuhalten. Direkt vor dem Eingangsbereich befindet sich eine Hinweistafel mit den zu beachtenden Sicherheitsregeln. Bis zur Freigabe zum Eintritt, hat der Kunde im gekennzeichneten Bereich vor dem Stoppschild zu verweilen.
Stationen zur Händedesinfektion
Direkt nach dem Eintreten, sowie vor dem Verlassen, der Anlage steht eine Station mit Händedesinfektionsmittel zur Verfügung.
Umkleidekabinen
Die Umkleidekabinen befinden sich in den Gebäudetrakten rechts und links vom Eingangsbereich. Diese Kabinen dienen ausschließlich zum Umkleiden. Eintritt in vorher verwendete Umkleidekabinen wird erst nach einer erfolgten Wischdesinfektion wieder freigegeben.
Die Kunden werden gebeten, das Benutzungsschild ihrer Kabine nach Verlassen von grün auf rot zu drehen. Es dürfen keine persönlichen Gegenstände in den Umkleidekabinen verbleiben. Außerdem sind keine Kleiderspinde vorhanden, warum die Habseligkeiten zu dem Platz auf der Liegewiese verbracht werden müssen. Wertgegenstände können (so lange vorrätig) in speziellen Wertfächern untergebracht werden.
Warmwasserduschen
Die warme Dusche kann nur nach vorheriger Desinfektion und Einhaltung einer Belüftungszeit benutzt werden. Da nur eine Warmwasserdusche zur Verfügung steht, wird aus Gründen des Infektionsschutzes bei maximaler Belegung des Freibades, auf eine Vorreinigungspflicht nur in besonderen Fällen bestanden.
Ansonsten stehen zur Abkühlung vor Betreten der Becken die Kaltwasserduschen bei den Durchschreitebecken zur Verfügung.
Liegewiese
Wir empfehlen Ihnen die Liegewiesen entsprechend Ihrer Wegenutzung zu den Schwimmbecken zu verwenden.
(Sie können die folgenden Bilder mit einem Klick vergrößern)
Benutzung der Toilettenanlagen
Beim Aufsuchen der Toiletten ist besonderes auf die Abstandswahrung am gekennzeichneten Engpass zu achten. Das Benutzen der Toilettenanlagen ist jeweils nur 1 Personen gestattet. Die Kunden haben auch hier beim Anstehen die Abstandswahrung einzuhalten, sowie einen Mund-Nase-Schutz zu tragen.
Das Eintreten wird hier ebenfalls durch das Personal nach der Anlagen-Desinfektion freigegeben. Nach dem Benutzen der Toilette sind die Hände sehr gründlich und entsprechend des Aushanges zu waschen. Im Anschluss daran können die Hände am Desinfektionsspender desinfiziert werden.
Verhalten am und im Schwimmbecken
Am Stopp-Schild des jeweiligen Durchschreitebecken ist zu warten bis der Eintritt von dem vorhandenen Aufsichtspersonal freigegeben wird. Prinzipiell haben immer die Kunden den Vorrang, welche das Schwimmbecken verlassen möchten.
Ein Verweilen bzw. dauerhafter Aufenthalt außerhalb der Schwimmbecken am Beckenrand, ist nur den Aufsichtspersonen gestattet. Maximal sind 36 Personen im Schwimmerbecken, 10 Personen im Nichtschwimmerbecken, sowie 2 Personen im Planschbecken (plus das jeweilige Kleinstkind) zulässig.
Die maximale Besucherbenutzung der Schwimmbecken ist eine rein rechnerische Vorgabe und nicht vom Kunden einklagbar. Situationsbedingt können sich Reduzierungen bis auf „Null“ ergeben. Die Entscheidung hierüber trifft ausschließlich der diensthabende Fachangestellte.
Die Kunden haben sich in allen Becken so zu bewegen, dass der Mindestabstand ununterbrochen gewahrt bleibt. Alle Aktionen und Reaktionen sind mit Bedacht auszuführen. Hinzukommend zu den in der Haus- und Badeordnung dargestellten Handlungsverboten wie „Untertauchen“ oder „Hineinstoßen“, kommt jegliches Hineinspringen in die Schwimmbecken, womit auch die Startblöcke dauerhaft gesperrt bleiben.
Körperkontakt ist lediglich den betreuenden Elternteilen der Kleinstkinder am Planschbecken, bzw. Kinder im Nichtschwimmerbecken gestattet. Sonstige Badendende haben hier einen Mindestabstand von 1,50 Meter einzuhalten. Im Schwimmerbecken ist jeglicher Körperkontakt untersagt. Der Mindestabstand beträgt hier 3,00 Meter.
Der Zutritt und Austritt in das Schwimmerbecken erfolgt ausschließlich im flachen Teil des Beckens über die Einstiegs-Treppe. Der Zutritt zum Plansch- und Nichtschwimmerbecken über die jeweilige Einstiegstreppe. Im Zweifelsfall regelt die Aufsicht den Ein- und Ausstiegsverkehr.
Der flache Teil des Schwimmerbeckens wird als Rast- und Entlastungsbereich bezeichnet. In diesem Bereich können sich, wenn es die Situation zulässt, maximal 4-8 Personen befinden. Der tiefe Teil des Schwimmerbeckens ist in 4 Schwimmbahnen für 2 Parcours abgeteilt. Bahn 4+3 sind für die „gemütlichen Schwimmer“, sowie Bahn 2+1 für die sportlichen Schwimmer vorgesehen.
Der Schwimmer hat sich jeweils in der Mitte der Schwimmbahn zu bewegen. Sollten Schwimmer vor Ende des Schwimmparcours ermüden. Ist eine kurze Pause an der äußerste linken Ecke des jeweiligen Bahnendes oder am äußersten linken Bahnrand möglich.
Ansonsten ist diese Pause im Rast- und Entlastungsbereich vorgesehen. Dabei ist zu beachten das es hierbei zu keiner zu großen Personenansammlung kommt um den Mindestabstand zu bewahren.
Verlassen der Schwimmbadgeländes
Der Schwimmbadausgang befindet sich am Tor der großen Liegewiese. Keinesfalls ist der Eingang als Ausgang zu verwenden. Auch am Ausgang besteht die Möglichkeit zu kontaktlosen Händedesinfektion.
Eintrittstarife und Nutzungszeiten
Eintrittstarife
Die Eintrittstarife gelten für die jeweils gebuchte Nutzungszeit und verfallen bei Nichtbenutzung. Gebuchte Nutzungszeiten können nicht storniert werden. Die Kosten für den Eintritt können nach Ticketeinreichung per Mail und nachfolgender Prüfung erstattet werden. Die aktuellen Nutzungsgebühren ergeben sich aus unseren Aushängen am Freibad bzw. auf unserer Homepage oder auf der Online-Plattform.
Nutzungszeiten
Am Ende der Benutzungszeit muss das komplette Betriebsgelände geräumt sein. Zwischen den Nutzungszeiten werden Reinigungs- und Desinfektionsarbeiten durchgeführt.
Nutzungszeiten Montag bis Freitag
Nutzungszeit 1: 09.00 – 13.00 Uhr
Nutzungszeit 2: 14.30 – 20.00 Uhr
Nutzungszeiten Samstag und Sonntag
Nutzungszeit 1: 09.00 – 13.00 Uhr
Nutzungszeit 2: 14.00 – 20.00 Uhr