Regenwassernutzung im Haus:
Im Entsorgungsgebiet unserer VG-Werke gibt es die Möglichkeit, Regenwasser aus Zisternen als Brauchwasser z.B. für die Toilettenspülung oder die Waschmaschine zu nutzen. Das dafür verwendete Wasser ist über einen separaten Zähler zu erfassen, da es der öffentlichen Kanalisation zugeführt und somit gebührenpflichtig entsorgt wird.
Nutzung eines eigenen Brunnens:
Für den Fall, dass Sie einen eigenen Brunnen haben und das Wasser nach Benutzung der öffentlichen Kanalisation zuführen, sind auch hier Zähler zur Berechnung der Schmutzwassermenge zu installieren. Die Genehmigung von Brunnen müssen Sie bei der Kreisverwaltung einholen.
Gartenbewässerung mit Frischwasser:
Ebenso ist es möglich, Trinkwasser zur Gartenbewässerung zu nutzen. Bei größeren Mengen kann es für Sie von Vorteil sein, einen separaten Zähler einzubauen. Unter bestimmten Voraussetzungen wird die erfasste Wassermenge nicht mehr als Abwasser berechnet. Bitte bedenken Sie hier jedoch, eher Regenwasser für die Gartenbewässerung zu nutzen, als das Trinkwasser.
Bitte denken Sie daran,
Ihre Änderungen bei den Hausinstallaassdfasfasdfasfaastionen bei Ihren VG-Werken, zu beantragen (Antrag auf Wasserversorgung, Option „wesentliche Änderung im privaten Bereich“) bzw. den Einbau des separaten Zählers anzumelden.
Wichtig!
Die Eichgültigkeit eines Kaltwasserzählers beträgt jeweils sechs Jahre und der Wechsel obliegt dem Eigentümer.
Bei Fragen wenden Sie sich an uns unter der Telefonnummer 06701 201-600 oder per E-Mail an service@vgwerke-sg.de
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