Hierbei handelt es sich um ein strafrechtlich relevantes Vergehen, was auch der Kriminalinspektion gemeldet wurde.
Motoröl und ölhaltige Abfälle vergiften das Abwasser!
Solche Einleitungen haben unabsehbare Folgen für die Tier- und Pflanzenwelt.
Weiterhin entstehen dadurch:
- Irreparable Schäden an der biologischen Reinigungsstufe (Biozönose)
- Folgeschäden an Kanälen und Bauwerken
- Höherer Reinigungs- und Sanierungsbedarf
- Höherer Arbeitsaufwand
- Zusätzlich hoher Energiebedarf und dadurch höhere Energiekosten
Diese Faktoren führen letztendlich zu einer Kostensteigerung im Bereich der Abwasserbeseitigung, die alle Bürgerinnen und Bürger tragen müssen.
Eine verursachergerechte Umlage seitens der VG-Werke AöR ist nur möglich wenn der Verursacher ermittelt werden kann.
Der Kanal ist keine Müllkippe!
- Fremdkörper lösen Verstopfungen im Kanalsystem aus. Pumpwerke werden außer Betrieb gesetzt, was auch einen Rückstau bis zu den Hausanschlüssen verursacht.
- Abfälle, die nicht ins Abwasser gehören zersetzen sich nicht, vergiften das Abwasser, verstopfen Rohrleitungen und müssen mühsam entfernt werden, bleiben im Schmutzwasserpumpwerk hängen, führen zu Verstopfungen der Rohre, lassen sich in der Abwasserreinigungsanlage nicht zurückhalten.
Durch umweltbewusstes Beseitigen von Abfällen und wassergefährdenden Stoffen, können Sie dazu beitragen, dass unsere Umwelt weniger verschmutzt wird.
Durch Ihre Mithilfe haben Sie Einfluss auf die Abwassergebühren, denn unnötige Kosten erhöhen die Betriebskosten der Abwasserbeseitigung.
Ihre Verbandsgemeindewerke Sprendlingen-Gensingen
Betriebszweig Abwasserbeseitigung
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