Vermeiden von Quecksilber im Klärschlamm

01.08.2024 | Blog Betriebszweig Abwasserbeseitigung

efährliche Stoffe, Chemikalien, Medikamente und Betriebsmittel müssen ordnungsgemäß entsorgt werden und dürfen nicht in die öffentliche Kanalisation geleitet werden!

Bei einer abgeschlossenen Behandlung von Abwasser entsteht Klärschlamm.

Bereits im Jahr 2023 war der Klärschlamm unserer Kläranlage Mittlerer Wiesbach in Welgesheim stark mit Quecksilber belastet.

Nun ist dieses Problem auch auf der neuen Abwasserreinigungsanlage Nahetal in Grolsheim aufgetreten.

Quecksilber im Abwasser kann in höheren Konzentrationen zu erheblichen Problemen in der Kläranlage führen, wodurch der Klärschlamm aufgrund seiner hohen Belastung sehr teuer entsorgt werden muss.

Umso wichtiger ist der richtige Entsorgungsweg.

Gefährliche Stoffe, Chemikalien, Medikamente und Betriebsmittel müssen ordnungsgemäß entsorgt werden und dürfen NICHT durch die öffentliche Kanalisation in die Abwasserreinigungsanlage eingeleitet werden.

Unbefugtes Einbringen ist verboten, wird strafrechtlich verfolgt und wird mit hohen Strafen geahndet.

Nur so können wir die Kläranlagen und die Umwelt vor weiteren Belastungen schützen.

Bei Fragen wenden Sie sich gerne an uns, wir stehen Ihnen jederzeit zur Verfügung.

Ihr Team der Abwasserbeseitigung der Verbandsgemeindewerke
Sprendlingen-Gensingen AöR

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