Seit 04. März 2022: 3G im Hallenbad Gensingen

10.03.2022 | Blog Betriebszweig Schwimmbäder

Liebe Badegäste,
abweichend der veröffentlichten Betriebsordnung zur Pandemieplanung der VG-Werke Sprendlingen-Gensingen AöR ( Stand: 11.September 2021 ) gelten seit dem 04. März 2022 in unserem Hallenbad nachfolgende Regeln:

Vor Betreten muss ein offizielles Ausweisdokument und einer der 3G-Nachweise vorgelegt werden.

Als 3G Nachweis gilt:

  • Impfnachweis
  • Genesenen-Nachweis
  • ein negativer Testnachweis einer zertifizierten Teststelle

Personen, die nicht geimpft werden können, erhalten Zugang, sofern sie ein ärztliches Attest und einen Testnachweis vorlegen. Ausgenommen von der Testpflicht sind Kinder bis 12 Jahre.

Eine Aktualisierung der Betriebsordnung zur Pandemieplanung der VG-Werke Sprendlingen-Gensingen AöR erfolgt zeitnah auf unserer Homepage.

Damit wir Ihnen und uns die größtmögliche Sicherheit bieten können, müssen wir uns alle an das Betriebs- und Hygienekonzept halten, welches nach Freigabe des Gesundheitsamtes Mainz auf unserer homepage: www.vgwerke-sg.de veröffentlicht wird.

Achtung: Seit 01.12.2021 erhalten Sie die Tickets für das Hallenbad nur noch vor Ort.

Aufgrund der Lockerungen entfallen die Personenbegrenzung sowie die Kundenkontakterfassung.

Wir freuen uns auf Ihren Besuch und bleiben Sie gesund!

Ihr Schwimmbadteam der Verbandsgemeindewerke
Sprendlingen-Gensingen AöR

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