Liebe Badegäste,
abweichend der veröffentlichten Betriebsordnung zur Pandemieplanung der VG-Werke Sprendlingen-Gensingen AöR (Stand 11. September 2021) gelten ab dem 04. Dezember 2021 in unserem Hallenbad nachfolgende Regeln:
Vor Betreten muss ein offizielles Ausweisdokument und einer der 2G-Plus-Nachweise vorgelegt werden.
Als 2G-Plus Nachweis gilt:
- Impfnachweis + zertifizierter Testnachweis, nicht älter als 24 Stunden
- Genesenen-Nachweis + zertifizierter Testnachweis, nicht älter als 24 Stunden
- Für Booster-Geimpfte entfällt die Testpflicht.
Personen, die nicht geimpft werden können, erhalten Zugang, sofern sie ein ärztliches Attest und einen Testnachweis vorlegen.
Das ärztliche Attest muss den Namen (Vor-und Zuname ), Geburtsdatum und eine gesundheitliche Beeinträchtigung enthalten.
Der Testnachweis (z. B. zertifizierter Bürgertest) darf nicht älter als 24 Stunden sein.
Jugendliche zwischen 12 und 18 Jahren benötigen einen negativen Testnachweis (zertifizierter Bürgertest).
Ausgenommen von der Testpflicht sind Kinder bis 12 Jahre.
Eine Aktualisierung der Betriebsordnung zur Pandemieplanung der VG-Werke Sprendlingen-Gensingen AöR erfolgt zeitnah auf unserer Homepage.
Damit wir Ihnen und uns die größtmögliche Sicherheit bieten können, müssen wir uns alle an das Betriebs- und Hygienekonzept halten, welches nach Freigabe des Gesundheitsamtes Mainz auf dieser Website veröffentlicht wird.
Achtung: Ab 01.12.2021 erhalten Sie die Tickets für das Hallenbad nur noch vor Ort.
Der Eintritt in das Hallenbad ist aufgrund der Pandemie-Einschränkungen begrenzt.
Wir freuen uns auf Ihren Besuch und bleiben Sie gesund!
Ihr Schwimmbadteam der Verbandsgemeindewerke
Sprendlingen-Gensingen AöR
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