Eine zukunftsorientierte und zentralisierte Abwasserbeseitigung in der VG Sprendlingen-Gensingen.
Sorgfältige Planung und Prüfung mehrerer Varianten zum Wohle der Bürger und der Umwelt.
Von der Kläranlage “Unterer Wiesbach” und “Mittlerer Wiesbach” zur Abwasserreinigungsanlage Nahetal (ARA Nahetal)
Ein Gesamtprojekt in Höhe
von 19,5 Mio Euro
Die Verbandsgemeindewerke Sprendlingen-Gensingen AöR betreiben zur Reinigung der anfallenden Abwässer aus dem Einzugsbereich der Ortslagen Wolfsheim, St. Johann, Sprendlingen, Zotzenheim und Welgesheim die Kläranlage Mittlerer Wiesbach. Weiterhin werden hier auch die Abwässer aus der Ortslage Biebelsheim der VG Bad-Kreuznach mitbehandelt. Die Kläranlage wurde Anfang der 1980er Jahre gebaut und ist auf eine Belastung mit 9.950 EW ausgelegt. Die Einleitung der gereinigten Abwässer erfolgt in den Wiesbach.
In der Kläranlage Unterer Wiesbach werden die Abwässer aus Aspisheim, Horrweiler, Gensigen und Grolsheim gereinigt. Weiterhin erfolgt hier auch die Mitbehandlung der Abwässer aus den Ortslagen Sponsheim und Dromersheim der Stadt Bingen. Die Kläranlage wird zusammen mit der Stadt Bingen in der Organisation eines Zweckverbandes betrieben, dessen Leitung den Verbandsgemeindewerken Sprendlingen-Gensingen obliegt. Die Anlage wurde ursprünglich in den 1960er Jahren gebaut und dann Anfang der 1990er Jahre grundlegend erneuert. Die genehmigte Ausbaugröße der KA Unterer Wiesbach beträgt 17.000 EW. Das gereinigte Abwasser wird in die Nahe abgeleitet.
Die nachfolgende Abbildung gibt einen Überblick über das Einzugsgebiet und die Standorte der Kläranlagen:
In den an die Kläranlage Mittlerer Wiesbach angeschlossenen Ortslagen leben derzeit rd. 7.400 Einwohner. Aufgrund gewerblicher Einflüsse sowie der aus einer Rebfläche von etwa 750 ha anfallenden Weinbauabwässer ist die Kläranlage im Jahresmittel mit rd. 10.500 EW belastet. Der für die Dimensionierung maßgebende 85 %-Wert kann mit rd. 14.950 EW angegeben werden. Es treten Spitzenbelastungen von bis zu rd. 30.000 EW auf.
Die in die Abwassergrößenklasse 3 (> 5.000 bis < 10.000 EW) eingestufte Kläranlage ist demnach ganzjährig überlastet. Seitens der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd, Mainz, wurde bereits mit Schreiben vom 27.11.2009 auf diesen Umstand hingewiesen und mitgeteilt, dass eine Anpassung des Erlaubnisbescheides auf die Mindestanforderungen der Größenklasse 4 (> 10.000 EW bis < 100.000 EW) erforderlich wird. Konkret bedeutet das eine Verschärfung des einzuhaltenden Grenzwertes für den Parameter Stickstoff, gesamt, anorganisch von derzeit 23 mg/l auf 18 mg/l. Dieser Grenzwert kann mit dem auf der Kläranlage Mittlerer Wiesbach vorhandenen Behandlungsvolumen nicht eingehalten werden, so dass hier eine entsprechende bauliche Erweiterung erforderlich wird.
Weiterhin ist die Anlage aufgrund ihres nutzungsbedingten Zustandes im erheblichen Umfang sanierungsbedürftig.
In den an die Kläranlage Unterer Wiesbach angeschlossenen Ortslagen leben derzeit rd. 9.400 Einwohner. Die bewirtschaftete Rebfläche kann mit etwa 890 ha angegebenen werden.
Die Kläranlage ist im Jahresmittel mit rd. 17.300 EW belastet. Der für die Dimensionierung maßgebende 85 %-Wert kann mit rd. 23.600 EW angegeben werden. Es treten Spitzenbelastungen von bis zu rd. 40.000 EW auf.
Die Kläranlage Unterer Wiesbach wird aufgrund des Anschlusses der Ortslagen Sponsheim und Dromersheim der Stadt Bingen in der Organisationsform eines Abwasserzweckver-bandes betrieben. Die Stadt Bingen plant hier die Ausweisung weiterer Neubaugebiete, woraus sich zukünftig eine weitere Belastungssteigerung der Kläranlage ergeben wird. Da die Kläranlage aber bereits jetzt zumindest im Hinblick auf die Einhaltung des Reinigungsziels “simultane Schlammstabilisierung” überlastet ist, wurde seitens der Genehmigungsbehörde die Neuausweisung von Baugebieten untersagt.
In den vergangenen Jahren wurden umfangreiche Untersuchungen zur Sicherstellung einer zukunftsfähigen Abwasserreinigung in der Verbandsgemeinde Sprendlingen-Gensingen durchgeführt. Neben der Ertüchtigung der Einzelstandorte sowie einer gemeinsamen Schlammbehandlung in einem seminzentralen Schlammbehandlungscenter auf der KA Mittlerer Wiesbach wurde dabei auch eine Zentralisierung der Abwasserreinigung geprüft.
Die Kostenvergleichsberechnungen haben gezeigt, dass die Zentralisierung der Abwasserreinigung auf dem Standort der KA Unterer Wiesbach langfristig die wirtschaftlichste Lösung darstellt. Weiterhin hat diese Variante auch gewässerökologische Vorteile da die Einleitung des gereinigten Abwassers in den deutlich leistungsstärkeren Vorfluter Nahe erfolgt. Die zuständigen Gremien der Verbandsgemeinde Sprendlingen-Gensingen sowie des Abwasserzweckverbands Unterer Wiesbach haben sich daher nach umfangreichen Beratungen zu einer Zentralisierung der Abwasserreinigung entschieden.
Im Rahmen der geplanten Zentralisierung werden die biologischen Behandlungsstufen der Kläranlage Mittlerer Wiesbach (Belebungsbecken, Nachklärbecken, Rücklaufschlamm-pumpwerk, Gebläsestation) sowie die Schlammbehandlungsanlagen (Voreindicker, Faulbe-hälter und Schlammsilos) stillgelegt. Über den evtl. Rückbau dieser Anlagenteile oder ggfls. eine mögliche anderweitige zukünftige Nutzung dieser Anlagenteile ist noch zu befinden.
Das Zulaufhebewerk sowie die anschließende Rechenanlage und der belüftete Lang-sandfang bleiben zur Entnahme der Grobstoffe und der abrassiven mineralischen Stoffe aus dem Abwasserstrom in Betrieb. Hierdurch kann das nachfolgende neu zu bauende Abwasserpumpwerk sowie die Abwasserdruckleitung zur Überleitung des mechanisch vorgereinigten Abwassers zur Kläranlage Unterer Wiesbach unter deutlich optimaleren Rahmenbedingungen geplant und betrieben werden.
Auf der nachfolgenden Ausschnittskopie des Lageplans sind die auf dem Standort Mittlerer Wiesbach geplanten baulichen Maßnahmen farbig dargestellt.
In Abstimmung mit der Genehmigungsbehörde ist zukünftig im Regenwetterfall eine Mischwassermenge von 90 l/s zur Kläranlage Unterer Wiesbach überzuleiten. Hierfür wird eine rd. 6.800 lfdm. lange Druckrohrleitung der Nennweite DN 300 verlegt. Der geplante Verlauf der Leitungstrasse ist der nachfolgenden Abbildung zu entnehmen.
a) Baumaßnahmen auf der Erweiterungsfläche
b) Baumaßnahmen auf dem Altstandort
Nach Inbetriebnahme der neuen Anlagenstufen auf der Erweiterungsfläche werden folgende Maßnahmen auf dem Altstandort umgesetzt:
Die Gesamtmaßnahme ist auf dem nachfolgenden Lageplan dargestellt:
Weiterhin zu berücksichtigen sind die Maßnahmen für die zukünftige Verkehrsanbindung der Kläranlage über eine Linksabbiegespur mit anschließendem Neubau einer Zufahrstraße auf die Erweiterungsfläche der Kläranlage.
Maßnahmen auf der KA Mittlerer Wiesbach | 1.690.000,00 € |
Verlegung der Druckrohrleitung | 3.630.000,00 € |
Ausbau der KA Unterer Wiesbach (inkl. Linksabbiegespur & Zufahrt) |
14.210.000,00 € |
Summe, gerundet | 19.530.000,00 € |
Für das Gesamtprojekt ist eine Bauzeit von 3,5 Jahren angesetzt, beginnend im September 2017.
Nach Abschluss der in den Sommermonaten durchzuführenden vorbereitenden Arbeiten für die Herstellung der Baustellenzufahrt ist als Baubeginn für die Arbeiten auf der Kläranlage Unterer Wiesbach September 2017 vorgesehen. Die Maßnahmen werden in mehreren Teilbauabschnitten umgesetzt. Der 1. BA „Abwasserweg“ soll baulich bis Mai 2019 fertig gestellt sein. Die nachfolgenden Ausbaugewerke (Maschinen- und EMSR-Technik) werden bis zum Ende des Jahres 2019 abgeschlossen.
Im 2. Bauabschnitt werden die Maßnahmen für den „Schlammweg“ umgesetzt. Inklusive der Ausbaugewerke ist hierfür eine Bauzeit von etwa Mai 2019 bis März 2021 vorgesehen.
Parallel hierzu soll in den Jahren 2019 und 2020 die Pumpleitung verlegt und die Pumpstation auf der KA Mittlerer Wiesbach gebaut werden.
Online-Übermittlung der Zählerstandserfassung für die Jahresabrechnung 2024/2025
Das Recht auf Wasser ist ein von den Vereinten Nationen festgeschriebenes Grundrecht.
Ab der 45. KW wird die Wasserzuleitung für die Gärten in Horrweiler und Wolfsheim abgestellt.
Wir bitten die Eigentümer die Gärten für unsere Mitarbeiter zugänglich zu machen.
Für alle Gartenbesitzer:
Bitte schützen Sie die Wasserzähler vor Oberflächenwasser, Schmutz und Grundwasser sowie vor Frost.
Hierzu verweisen wir auf unsere Satzung über die Versorgung der Grundstücke mit Wasser und den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungseinrichtung der Verbandsgemeindewerke Sprendlingen-Gensingen Anstalt des öffentlichen Rechts.
Allgemeine Wasserversorgungssatzung vom 30.04.24, V. Abschnitt: Messung des Wasserverbrauchs § 18 Absatz 3.
Ab der 45. KW sind die Brauchwasserstationen in Horrweiler, St. Johann, Welgesheim, Wolfsheim und Zotzenheim wieder außer Betrieb.
Unser „bunter Vogel“ der VG-Werke Sprendlingen-Gensingen AöR stellt sich vor
Die Schwimmbadinnenbeleuchtung des sanierten Hallenbades in Gensingen wurde vom Bundesumweltministerium mit einem Zertifikat ausgezeichnet.
Der Betriebszweig Energieversorgung der VG-Werke beschäftigt sich seit Aufbau des Betriebszweiges in 2010 mit der Errichtung von Anlagen zur Gewinnung von regenerativen Energien.
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